Revision von oeffentlichen Haushalten

Update: 01.02.2022

Seit dem 1. Januar 2009 muss die Jahresrechnung der öffentlichen Hand (Zürcher Gemeinden, Zweckverbände + Anstalten) von einer "fachkundigen Person" geprüft werden. Früher war die Prüfung ein Kerngeschäft der Rechnungsprüfungskommission (RPK). Neu muss die Prüfung einer externen Prüfstelle übertragen werden, wenn die  RPK nicht fachkundig ist.

Was ist Ihr Nutzen bei einer zukünftigen Zusammenarbeit mit uns?

Unsere Stärken: Wir

 Als Mitglied der RPK Russikon kennen wir die Aufgaben aus erster Hand!